top of page

§§ 929 S. 1, 932 I 1 BGB Prüfungsschema

I. Einigung

II. Übergabe Voraussetzungen des § 929 S. 1 BGB (siehe oben)

III. Einigsein im ZP der Übergabe

IV. Berechtigung „Berechtigungsersatz“


1. Rechtsgeschäft i.S. eines Verkehrsgeschäfts

• kein gesetzlicher Erwerb


2. Rechtsscheintatbestand

• Unmittelbarer Besitz des Veräußerers s. § 1006 I BGB


3. Gutgläubigkeit des Erwerbers § 932 I BGB

• Keine positive Kenntnis oder grob fährlässige Unkenntnis vom Nichteigentum des Veräußerers bis zur Vollendung des Rechtserwerbs


4. Kein Abhandenkommen der Sache § 935 I BGB

• Kein unfreiwilliger Verlust des unmittelbaren Besitzes (z.B. Diebstahl)


Kostenlos downloaden:



Comments


bottom of page